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Die Geschichte vom SchinderhannesJohannes Bückler (frz. Jean Buckler; genannt Schinderhannes; * 25. Mai 1783 (evtl. auch 1777, 1778 oder 1779) in Miehlen, Taunus; † 21. November 1803 in Mainz) war ein deutscher Räuber. Als Anführer einer Räuberbande wird er auch Räuberhauptmann genannt. Carl Zuckmayer umschrieb den Hunsrückräuber in seinem Schinderhanneslied mit den Worten: „Das ist der Schinderhannes, Der Lumpenhund, der Galgenstrick, Der Schrecken jedes Mannes, Und auch der Weiber Stück …“. Im Alter von 14 Jahren stahl Bückler nach seiner eigenen Aussage vor Gericht seinem Meister sechs Kalbfelle und eine Kuhhaut und verkaufte diese. Nachdem er entdeckt worden war, wurde er öffentlich ausgepeitscht. Damit begann wohl die räuberische Karriere des jungen Johannes Bückler, die durch die Revolutionskriege ab 1792 gefördert wurde, als französische Truppen das gesamte linksrheinische Gebiet besetzt hatten und damit den Hunsrück in einen anarchischen Zustand versetzten. Hunger, Arbeitslosigkeit und das Fehlen der alten Ordnungsmacht ließen über zwanzig Prozent der Bevölkerung ihr Heil und Überleben in Diebstahl und Raub suchen. Bückler selbst dürfte in etwa ab 1795 mit Vieh- und Nahrungsdiebstahl begonnen haben. In Kirn wurde er erstmals gefangen genommen, konnte aber kurz darauf entfliehen. Es folgte vollends der Abstieg in die Halbwelt. Kurz darauf schon muss sich Bückler einer Bande angeschlossen haben, zu der unter anderen auch der noch heute aus Kinderkartenspielen als „Schwarzer Peter“ bekannte Johann Peter Petri gehörte. Nur wenig später wurde Bückler, durch seine Schnelligkeit wie auch seine Lesefähigkeit ausgezeichnet, Anführer dieser Bande, die dann auch begann, Morde zu verüben. Verhaftung und VerurteilungAm 31. Mai 1802 wurde er im Östlichen Hintertaunus zwischen Wolfenhausen und Haintchen vom Kurtrierischem Hofgerichtsrat und Amtsverwalter zu Limburg a.d. Lahn Herrn Fuchs, morgens bei Tagesanbruch mit einem Kommando von Niederselters aufgespürt. Als man noch eine Viertelstunde vor Wolfenhausen war, sah man 300 Schritte neben der Straße eine Person aus einem Kornfeld herausgehen, dieser erschien dem Kommando fremd. Der Fremde, Johannes Bückler, wurde nach Wolfenhausen geführt, wo sich der Wiedrunkelische Leutnant mit seinem Streifenkommando befand, von dort aus wurde er weiter nach Frankfurt am Main gebracht. Zu diesem Zeitpunkt schwankte Bücklers Entschlossenheit, ein Räuberleben zu führen. Er versprach den kaiserlichen Behörden, über alle seine Straftaten Auskunft zu geben, solange er nicht an die Franzosen ausgeliefert werde. Nach mehreren ausführlichen Verhören wurde er jedoch mit Julchen und einigen Komplizen am 16. Juni 1802 an die französischen Behörden übergeben und nach Mainz gebracht.Nach der Übergabe war Bückler im Holzturm in Mainz inhaftiert und wurde während der neunmonatigen Voruntersuchung durch Johann Wilhelm Wernher 54 Einzelverhören unterworfen, in denen ihm 565 Fragen gestellt wurden. Hinzu kamen noch zahlreiche Gegenüberstellungen. Wernher hielt Bücklers Hoffnung auf ein gnädiges Urteil aufrecht und konnte ihm so umfangreiche Geständnisse entlocken. Ohne sich jedoch selbst in einer Weise zu belasten, dass er eine Todesstrafe hätte befürchten müssen, benannte er 68 Mitglieder seiner Bande, von denen dann 19 zum Tode verurteilt wurden. Am 24. Oktober 1803 begann der Prozess, der bereits eine große Volksmenge anzog. Die Verlesung der 72-seitigen Anklageschrift in deutscher und französischer Sprache nahm eineinhalb Tage in Anspruch. Im Prozess hatte Georg Friedrich Rebmann, der damalige Präsident des Mainzer Kriminalgerichts, den Vorsitz. Die Verhandlung fand im damaligen Palais de justice, dem Stadioner Hof, statt. Die Bildung der Räuberbande wurde auf die Unruhen und Verwirrungen während der letzten Kriege zurückgeführt. Da eine Durchsetzung der Gesetze zu dieser Zeit nicht einwandfrei möglich war, war die Verlockung, Verbrechen zu verüben, groß. Bückler wurde nach einem ihm wahrscheinlich unbekannten Gesetz, das ab 1794 auch für jeden räuberischen Einbruch in ein bewohntes Haus die Todesstrafe vorsah, 1803 zum Tode verurteilt. Das Urteil stand jedoch schon vier Tage vor der Urteilsverkündung fest, da bereits am 16. November „28 Särge für Johann Bückler und Consorten“ bestellt wurden. Johann Bücklers Vater wurde zu 22 Jahren „Kettenstrafe“ verurteilt, starb aber nach wenigen Wochen am 28. Dezember 1803. Julchen Blasius verbüßte zwei Jahre Zuchthaus. Sie gebar bereits vor dem Prozess in Gefangenschaft am 1. Oktober Bücklers Sohn, Franz Wilhelm. Dieser starb als Unteroffizier der österreichischen Armee. Das Urteil auf Tod durch das Fallbeil über Bückler und 19 seiner Gefolgsleute wurde am 20. November 1803 verkündet. Noch in derselben Nacht wurde vor den Toren der Stadt die Guillotine aufgebaut. Neben dem Schafott standen 20 Särge bereit. Am 21. November wurden die Verurteilten in einem offenen Wagen zum öffentlichen Richtplatz gefahren. Bückler wurde als erster auf das Schafott geführt, Sekunden später war die Hinrichtung vollzogen, 24 Minuten nach der ersten Hinrichtung waren alle 20 Särge gefüllt. Die Rümpfe und Köpfe der Räuber wurden direkt im verdeckten Raum unter der Guillotine wissenschaftlichen Untersuchungen unterzogen. Es sollte im Auftrag der „Medizinischen Privatgesellschaft zu Mainz“ u.a. mit Elektroschocks festgestellt werden, wann der menschliche Körper tatsächlich klinisch tot sei. Aufgrund dieser Untersuchungen ist der wahre Aufbewahrungsort von Bücklers Leichnam nicht mit letzter Sicherheit geklärt worden. Das Skelett Bücklers wurde wohl von dem untersuchenden Mainzer Anatomen Professor Jacob Fidelis Ackermann bei dessen Berufung an die Universität Heidelberg mitgenommen und der anatomischen Sammlung der Universität vermacht; heute markiert bei dem Skelett eine Plexiglasscheibe den Durchtritt des Fallbeils durch die Halswirbelsäule. „Bin weit in der Welt ‘rumgekommen, im Wald hat man mich gefangen, man führte mich in die Stadt hinein, wo ich sollt gehangen sein.“ – Volksweise Die Legendenbildung begann schon mit der Exekution selbst. Bereits während der Exekution wurden Groschenhefte verkauft, die ein überhöhtes Bild des Delinquenten zeichneten und auch seinen Ruf eines „Robin Hood vom Hunsrück“ begründeten. Die literarisch bekannteste Darstellung als „edler Räuber“ bot dann aber erst Carl Zuckmayers Schinderhannes (1927) |
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